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   LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06   

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https://dejure.org/2006,28926
LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06 (https://dejure.org/2006,28926)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2006 - 324 O 212/06 (https://dejure.org/2006,28926)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 324 O 212/06 (https://dejure.org/2006,28926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • buskeismus.de (Sitzungsbericht)

    "Der Spiegel" ./. Bayerischer Rundfunk - "Der Reichstagsbrand - Ein Kriminalfall aus der Nachkriegszeit"

  • freitag.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 26.01.2007)

    Kameraden - NS-Pressechef schreibt "Spiegel"-Geschichte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1971 - VI ZB 19/70

    Anwalt zu Anwalt-Zustellung - Fotokopie - Identisch - ErkennbarkeitUdG

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob eine mit gerichtlichen Angelegenheiten vertraute Person angesichts einer beglaubigten Abschrift berechtigte Zweifel haben kann, ob der beglaubigenden Stelle eine insoweit ordnungsgemäße Ausfertigung vorlag (vgl. BGH VersR 1971, 470).

    Nur ein in Klammern gesetzter Name nämlich könnte beim Empfänger Zweifel hervorrufen, ob es sich hierbei nur um eine vorbereitete Wiedergabe des Namens selbst - etwa um entsprechend einer verbreiteten Praxis einen in der Unterschrift selbst nicht deutlich lesbaren Namen lesbar auszuschreiben - handelte, der erst noch durch Vollziehung der Unterschrift zu vervollständigen wäre, um den Ausfertigungsvermerk rechtswirksam werden zu lassen (vgl. BGH VersR 1971,470).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
    Bei der rechtlichen Beurteilung des Unterlassungsanspruchs ist daher die konkrete Äußerung mit allen ihren nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die Rechte des Betroffenen beeinträchtigen (so BVerfG, Beschl. v. 25.10.2005, NJW 2006, S. 207 ff., 208 f.).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
    Die von den Antragsgegnern angeführte höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen es Aufgabe des Antragstellers oder Klägers bzw. des Gerichts sei, die rechtswidrigen Deutungsvarianten in der Fassung des Antrags bzw. des Tenors herauszuarbeiten, betrifft Fallgestaltungen, die hier nicht gegeben sind (BGH, Urt. v. 25.11.2003, NJW 2004, S. 598 ff. betrifft ohnehin Schadensersatz-, nicht Unterlassungsansprüche; das Urt. des BGH v. 26.10.1999, NJW 2000, S. 656 ff. hat einen Fall der Verdachtsberichtserstattung zum Gegenstand).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
    Die von den Antragsgegnern angeführte höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen es Aufgabe des Antragstellers oder Klägers bzw. des Gerichts sei, die rechtswidrigen Deutungsvarianten in der Fassung des Antrags bzw. des Tenors herauszuarbeiten, betrifft Fallgestaltungen, die hier nicht gegeben sind (BGH, Urt. v. 25.11.2003, NJW 2004, S. 598 ff. betrifft ohnehin Schadensersatz-, nicht Unterlassungsansprüche; das Urt. des BGH v. 26.10.1999, NJW 2000, S. 656 ff. hat einen Fall der Verdachtsberichtserstattung zum Gegenstand).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
    Daher endet der Schutz der Meinungsfreiheit für Tatsachenbehauptungen dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, weil sie unrichtig sind; das gilt insbesondere dann, wenn der Äußernde - wie hier - wusste, dass seine Behauptung unzutreffend ist(BVerfG, Beschl. v. 11.11.1992, NJW 1993, S. 1845 f., 1845).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 324 O 212/06
    Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr bedarf es grundsätzlich der Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Erklärung, durch die sich der Verletzer zur uneingeschränkten und bedingungslosen Unterlassung verpflichtet (s. z.B. BGH, Urt. v. 19.3. 1992, NJW 1992, S. 3093 ff., 3095).
  • OLG Hamburg, 06.03.2007 - 7 U 145/06
    Die Berufung der Antragsgegner gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 2. Juni 2006, Geschäftsnummer 324 O 212/06, wird zurückgewiesen.
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